Infos für Kooperationspartner:innen

Das Betreute Einzelwohnen (BEW) richtet sich an erwachsene Menschen mit nicht nur vorübergehenden wesentlichen Behinderungen gemäß § 99 SGB IX i V. m. § 53 SGB XII i. V. m. §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfe - Verordnung. Unsere Zielgruppe hat in der Regel neben der Suchterkrankung zusätzliche somatische und/oder psychische Erkrankungen/Behinderungen.

Die personenzentrierten Leistungen des BEW streben nach individuellen Hilfearrangements. Grundlage ist ein Individueller Teilhabeplan (PIT), der die aktuelle Situation des/der Hilfesuchenden beschreibt und die sich daraus  ergebenden Ziele und erforderlichen Maßnahmen festlegt. Ausmaß und Art der Teilhabeeinschränkungen können dabei variieren.

Das BEW des Zentrums für Jugendberatung und Suchthilfe ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt.

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