Betreutes Wohnen
Übergeordnetes Ziel des Betreuten Wohnens ist die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und suchtgefährdeten oder suchterkrankten Menschen zu einem selbständigen Leben ohne Suchtmittelmissbrauch zu befähigen.
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit nicht nur vorübergehenden wesentlichen Behinderungen gemäß § 99 SGB IX i. V. m. § 53 SGB XII i. V. m. §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung. Die Zielgruppe kann neben einer Abhängigkeitserkrankung zusätzliche somatische und/oder psychische Beeinträchtigungen aufweisen.
Grundlage dieser Leistung (die in der Regel vom Landeswohlfahrtsverband getragen wird) ist eine individuelle Hilfeplanung, um Beeinträchtigungen und deren Folgen zu beseitigen, zu überwinden oder zu mildern und die vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten zu fördern bzw. zu erhalten.
Das Betreute Wohnen ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt.