Betreutes Wohnen

Übergeordnetes Ziel des Betreuten Wohnens ist die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und suchtgefährdeten oder suchterkrankten Menschen zu einem selbständigen Leben ohne Suchtmittelmissbrauch zu befähigen.

Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit nicht nur vorübergehenden wesentlichen Behinderungen gemäß § 99 SGB IX i. V. m. § 53 SGB XII i. V. m. §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung. Unsere Zielgruppe hat in der Regel neben der Abhängigkeitserkrankung zusätzliche somatische und/oder psychische Beeinträchtigungen.

Grundlage dieser Leistung (die in der Regel vom Landeswohlfahrtsverband getragen wird) ist eine individuelle Hilfeplanung, die die aktuelle Lebenssituation des/der Hilfesuchenden beschreibt und die sich daraus ergebenden Ziele und Maßnahmen festlegt.

Das Betreute Wohnen ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt.

 

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