Betreutes Wohnen im Rheingau-Taunus-Kreis
Die Assistenzleistung richtet sich an erwachsene Menschen mit nicht nur vorübergehenden wesentlichen Behinderungen gemäß § 99 SGB IX. Zusätzliche somatische und/oder psychische Erkrankungen oder Beeinträchtigungen stehen einer Aufnahme ins BEW nicht entgegen.
Die Arbeitsweise ist personenzentriert, findet in der eigenen Häuslichkeit statt und strebt nach individuellen Hilfearrangements. Grundlage ist eine individuelle Hilfeplanung, die die aktuelle Situation beschreibt und sich daraus ergebende Ziele und Maßnahmen festlegt. Kostenträger ist in der Regel der Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Das BEW des Zentrums für Jugendberatung und Suchthilfe im Rheingau-Taunus-Kreis ist von zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt und nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Wir unterstützen in Belangen des (all)täglichen Lebens und Miteinanders.
Werktäglich erreichbar unter 06128 3031 oder unter zjsrtk-bw@jj-ev.de